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P & R Container in Schwierigkeiten

Erste P & R Firmen insolvent - Hilfe und Vertretung betroffener Anleger

Am 15.03.2018 haben drei Firmen der P&R Gruppe beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Düstere Aussichten also für die mehr als 50.000 Anleger die insgesamt mehr als 1 Milliarde Euro in Direktbetteiligungen an Containern investiert haben. Die P&R-Gruppe hatte Kunden sogenannte Direktinvestments in Container angeboten. Die Container wurden von den Anlegern gekauft und einige Jahre an Leasinggesellschaften und die Transportindustrie vermietet. Die Anleger erhielten während der Laufzeit Mietzahlungen und hatten die Aussicht, dass die P&R-Firmen die Container am Ende der Vertragslaufzeit zurückkaufen.

Am 15.03.2018 mussten zunächst insgesamt drei Leasing- und Vertriebsfirmen der Investmentgesellschaft P&R Insolvenz anmelden. Damit droht den vielen Tausend Anlegern der P & R Gruppe ein finanzielles Disaster.  Selbst ein Totalverlust kann derzeit nicht ausgeschlossen werden. Darüber hinaus ist es möglich, dass Anleger aufgrund ihrer Eigentümerstellung mit ihrem gesamten Vermögen haften.

Der größte Anbieter von Direktinvestments in Container, die P&R Gruppe, stellte, nachdem es Anfang März bereits zu Verzögerungen bei Auszahlungen an Anleger gekommen sein soll, den Vertrieb seiner aktuellen Angebote ein. Anfang März erfuhren Kunden per Brief, dass sich ein anstehender Rückkauf von Containern verzögere. Ein Handelspartner sei "kurzfristig und auch für uns überraschend" abgesprungen. Die P&R Unternehmensgruppe hat ein Investitionsvolumen von 3,5 Milliarden Euro und mehr als 50.000 Kunden. Anleger wurden mit festen Mietzahlungen, überschaubaren Laufzeiten von 3-5 Jahren geworben und überließen die Vermietung der Container den Vertragspartnern, die sich zudem zum Rückkauf der Container am Ende der Laufzeiten verpflichteten.

 

Haben die Probleme schon seit Jahren bestanden ?

Das Handelsblatt listete bereits für die Jahre 2014 bis 2016 Unterdeckungen zwischen 190 und 157 Mio. € pro Jahr auf. Diese Beträge wurden laut investmentcheck.de auch aus Erträgen von Neugeschäften zugeschossen, woraus möglicherweise erhebliche, bereits auf ab dem Jahr 2014 bestehende finanziellen Schwierigkeiten, entstanden sein können, bzw. damals sich bereits abzeichneten. 

Für betroffene Anleger droht bei einigen P und R Investments zudem nicht nur hinsichtlich des investierten Kapitals ein Totalverlustrisiko, es ist vielmehr auch möglich, das betroffene Sparer mit weiteren Forderungen zukünftig konfrontiert werden könnten. Hintergrund ist der Inhalt der Fondsprospekte sowie der Umstand, dass die Anleger Eigentümer der jeweiligen Container geworden sind. Anleger haften für die sich aus der Eigentümerstellung ergebenden Zahlungsverpflichtungen mit ihrem gesamten Vermögen.

Hierzu der Emissionsprospekt des Angebotes 5005:

"Das maximale Risiko des Anlegers besteht über den Totalverlust der Vermögensanlage hinaus in der Gefährdung des sonstigen Vermögens des Anlegers bis hin zu dessen Privatinsolvenz."

Sollte Anlegern die Investition in Produkte bzw. Angebote der P & R Container Beteiligungen als sichere, möglicherweise zur als Altersvorsorge geeignete Investition empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche sein. 

Anleger, die eine konservative, sichere Anlage gesucht haben, hät­ten sich nie betei­ligt, wenn sie die drohenden Verlustrisiken gekannt hätten. Bei der Investition in die P & R Container Direktinvestments han­delt es sich um eine hochriskante Investition, bei dem das Risiko eines Totalverlustes jederzeit bestand. 

 

Hilfe für betroffene Anleger

Mit dem Insolvenzantrag der P&R Container Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH, die P&R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs-GmbH sowie die P&R Container Leasing GmbH am 15.03.2018, droht den Anlegern möglicherweise ein Totalverlustihrer Anlage. Ob und in welcher Höhe Verkaufs- und Mieterlöse zukünftig möglich sind, hängt von der Marktentwicklung ab und konnte vom Insolvenzverwalter Jaffé am 19.03.2018 nicht beantwortet werden. Anlegern, denen eine Investition in diese hochriskante Unternehmensbeteiligung als Investment empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, um entstandene und zukünftige Kapitalverluste geltend zu machen. 

Neben der nunmehr ggfls. anstehenden Anmeldung der Ansprüche zur Insolvenztabelle, stehen betroffenen Anlegern möglicherweise auch Schadensersatzansprüche gegen Dritte zu. Viele Anleger, die eine profitable Anlage gesucht haben, wurden möglicherweise falsch beraten und insbesondere nicht über die mit dieser Investition verbundenen ernormen Risiken ordnungsgemäß aufgeklärt.  Sollte Anlegern die Investition in Produkte bzw. Angebote der P & R Container Beteiligungen als sichere, möglicherweise zur als Altersvorsorge geeignete Investition empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsansprüche sein.

Anleger, die eine konservative, sichere Anlage gesucht haben, hätten sich nie beteiligt, wenn sie die drohenden Verlustrisiken gekannt hätten. Bei der Investition in die P & R Container Direktinvestments handelt es sich um eine hochriskante Investition, bei dem das Risiko eines Totalverlustes jederzeit bestand.

Wir ver­tre­ten betrof­fene Anleger der bundesweit und stehen Ihnen für eine kostenfreie Erstberatung unter 040-609408478 jederzeit gerne zur Verfügung. Sie können uns gerne auch Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht-P&R" ausfüllen und uns per Telefax/Post zukommen lassen.  Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig anwaltlich beraten zu lassen. In einem weiteren Schritt würden wir dann prüfen ob Ihnen Schadensersatzansprüche zustehen.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden. Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind. Sollten Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, würden wir Sie - bevor Kosten entstehen - über das mögliche Kostenrisiko aufklären. 

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne

 

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Hansastraße 9
20149 Hamburg
T 040 / 60 94 08 47 
F 040 / 60 94 08 97

 

Christian Bogdanow

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