Arzthaftungsrecht | KapitalanlagenrechtVersicherungsrecht

CS Euroreal geschlossen - Abwicklung wie bei KanAm, DEGI Europa, P2 Value

Anleger, die ihr Geld in offene Immobilienfonds gesteckt haben, müssen auch bei einem weiteren Fonds jetzt erst einmal darauf verzichten. Derzeit sind viele Anleger von der Schließung des Immobilienfonds CS Euroreal der Credit Suisse betroffen (WKN: 980500 / ISIN: DE0009805002) betroffen. Dieser Fonds wurde zunächst im Mai 2010 geschlossen und sodann im August 2010 für weiter 9 Monate die Anteilsausgabe angekündigt. Derzeit ist nicht absehbar, ob und wann der CS Euroreal wieder Anteile zurück nimmt. Wie die Geschäftsführung der Credit Suisse Asset Management GmbH am 28.10.2010 mitgeteilt hat, kann die "Rücknahme von Anteilscheinen  erst dann wieder aufgenommen werden, wenn Klarheit über die zukünftigen Rahmenbedingungen für die Arbeit offener Immobilienfonds – insbesondere hinsichtlich eines vollumfänglichen Bestandsschutzes investierter Anleger – herrscht". Ob und wann dies jedoch der Fall sein wird, ist völlig offen.

Für Anleger, denen der Fonds damals meist als konservatives Investment zur Altersvorsorge empfohlen wurde, stehen nunmehr verschiedene Optionen zur Verfügung, die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

Wir empfehlen betroffenen Anlegern, sich kurzfristig anwaltlich beraten zu lassen, damit Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank/den Vermittler geprüft werden können. Daneben drohen – je nach den Umständen der Beratung und des Zeichnungs- bzw. Kaufdatums kurze Verjährungsfristen. Es ist daher möglicherweise notwendig noch im Jahr 2013 verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen, zumindest aber eine Überprüfung der Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche vorzunehmen.

Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, die wir umgehend beantworten werden.

Grundlage für Schadensersatzansprüche sind mögliche Versäumnisse bei der Anlageberatung (Verharmlosung des Verlustrisikos des Schließungsrisikos und des Abwicklungsrisikos) und eventuell fehlerhafte Angaben im Prospekt. Die betroffenen Anleger müssen jedoch gegebenenfalls schnell handeln, da die Schadensersatzansprüche bei fahrlässiger Pflichtverletzung spätestens drei Jahre nach Erwerb der Fondsanteile verjähren.

Der CS Euroreal eignet sich nicht für ein, wie von den beratenden Banken üblicherweise angepriesen, konservatives Investment, wie die Wertverluste und die Schließung des Fonds deutlich machen. Sollte Ihnen der Fonds daher als Altersvorsorge empfohlen worden sein, kann dies bereits ein vielversprechender Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche sein.

Sind Anleger falsch beraten worden, schuldet die beratende Bank umfassenden Schadenersatz, wodurch der Anleger sein bisher verlorenes Kapital zurück erhalten würde. Daneben hätten die beratenden Banken die Anleger auch über die sonstigen bestehenden Risiken (Schließungsrisiko, Abwertungsrisiken etc.) hinweisen müssen. Schließlich besteht zudem die Möglichkeit, dass die beratende Bank den Kunden ihre Rückvergütungen sog. „Kick-backs“, die sie durch die Fondsvermittlung erhielt, nicht offengelegt hat. Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung besteht auch insoweit ein Verstoß gegenüber dem Vertragspartner, der zum Schadensersatz führen kann.

Wenn Sie sich falsch beraten oder nicht ausreichend aufgeklärt fühlen, prüfen unsere auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälte die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Rückabwicklungsmöglichkeiten umfassend und kompetent. Dabei würden wir zunächst Ihre Rechtsschutzversicherung - soweit vorhanden - um Kostendeckung bitten, damit Sie keinem Kostenrisiko ausgesetzt sind.

Bei Fragen zu Ihrer getätigten Kapitalanlage sind Sie auf eine objektive, qualifizierte Beratung angewiesen, mit der wir Ihnen als Kanzlei für Kapitalanlegerecht mit Bürostandorten und Anwälten in München, Berlin, Hamburg und Heidelberg jederzeit gerne zur Verfügung stehen. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Kapitalanlagerecht" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

Aktuelle Meldungen

Wirecard stellt Insolvenzantrag - Schadensersatz für Aktionäre gegenüber Ernst & Young möglich

mehr

P&R Container Firmen P&R Container Firmen insolvent! Möglicherweise 50.000 Anleger und 1 Milliarde € an Anlagevermögen betroffen

mehr

20.07.2017 BANKEN müssen Bearbeitungsgebühren auch bei Firmenkrediten erstatten

mehr