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Allergan Brustimplantate: Weltweiter Rückruf der Biocell Modellreihe wegen Verdacht auf Krebsrisiko - Betroffenen Frauen drohen Revisionsoperationen

Nachdem bereits Ende 2018 der Vertrieb von bestimmten Brustimplantaten des in Irland ansässigen Herstellers Allergan in Europa eingestellt wurde, hat das Unternehmen auf Betreiben der FDA (Lebens- und Arzneimittelbehörde der USA) nunmehr einen weltweiten Rückruf der Biocell Modellreihe vorgenommen. Der Rückruf wurde notwendig, da der begründete Verdacht besteht, das Biocell Implantate möglicherweise krebserregend sind.  Nachdem bei mehr als 500 Frauen denen ein solches Implantat eingesetzt wurde eine sonst seltene Krebserkrankung (Lymphom BIA-ALCL) festgestellt wurde, hat sich die FDA einen weltweiten Rückruf gefordert, dem der Hersteller nunmehr nachgekommen ist. Betroffen von dem Rückruf sind sowohl die silikonbasierten Implantate als auch diejenigen mit einer Salzlösung gefüllte Implantate.    

Die Anzahl der von dem Rückruf betroffenen Frauen in Deutschland ist derzeit noch nicht absehbar.  Frauen denen ein solches Implantat eingesetzt wurde, müssen sich gegebenenfalls einem erneuten Eingriff zur Entfernung der Implantate unterziehen, der neben erheblichen Schmerzen weitere Komplikationen nach sich ziehen kann. Patientinnen mit den entsprechenden Brustimplantaten drohen unter Umständen schwerwiegende Revisionsoperationen und im Falle einer ALCL Erkrankung weitergehende Behandlungsnotwendigkeiten. 

Sollten Sie eine  Prüfung Ihrer Ansprüche wünschen, können Sie uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Fehlerhafte Brustimplantate" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen und mit Ihnen das weitere Vorgehen besprechen. Wir bieten eine bundesweite Vertretung geschädigter Patientinnen an. Es kommen hier – je nach Ausgestaltung des Falles – sowohl Schadensersatzansprüche gegenüber dem Hersteller, bzw. dem behandelnden Arzt in Betracht.

Den Ärzten ist vielfach der Vorwurf zu machen, dass Sie die Patienten nicht ordnungsgemäß über die Gefahr eines Brustimplantats und die immer bestehende Möglichkeit der Absonderung von Inhaltsstoffen des Implantats in den Körper aufgeklärt haben. 

Frauen, denen ein solches fehlerhaftes Brustimplantat eingesetzt wurde, sollten die ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche zeitnah von einer spezialisierten Kanzlei überprüfen lassen. Dabei stehen geschädigten Patientinnen sowohl Schmerzensgeldansprüche, als auch Ansprüche auf Ersatz der sonstigen Kosten zu (Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall).

Im Falle eines Behandlungsfehlers bzw. eines fehlerhaften Medizinproduktes, sind die Folgen für den Patienten oft sehr gravierend – sowohl in finanzieller als auch in persönlicher Sicht –, weshalb die Sachverhaltsaufklärung unbedingt eine objektive Herangehensweise erfordert, die wir Ihnen als Fachkanzlei für Medizinrecht in Hamburg, mit Zweigstellen in Berlin und München,  bieten können. Gerne können Sie uns daher Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden, bzw. den Fragebogen "Fehlerhafte Brustimplantate" ausfüllen und uns per Telefax zukommen lassen. Telefonisch stehen wir Ihnen unter 040/60940847 zur Verfügung. Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.

 

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht 

Tel: 040-60940847

Christian Bogdanow

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