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Banken müssen Bearbeitungsgebühren auch bei Firmenkrediten erstatten

Der BGH stärkt nunmehr auch die Rechte von Unternehmen -  Gewerblichen Kunden stehen Rückzahlungen in Milliardenhöhe zu - Az. XI ZR 233/16

Nach der Bundesgerichtshof (BGH) bereits im Jahr 2014 die formularmäßige Erhebung von Bearbeitungsgebühren bei Verbraucherkrediten für unzulässig erklärt hat, hat er diese Rechtsprechung nunmehr auch auf Unternehmenskredite ausgeweitet. Den Banken drohen nunmehr Rückzahlungsforderungen in Milliardenhöhe.

Nach dem Urteil des BGH vom 04.07.2017 (Az. XI ZR 562/16 und XI ZR 233/16) dürfen Banken auch für Firmenkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene Unternehmen haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden,  uns per Telefon unter 040-60940847 oder Email info@rae-bogdanow.de kontaktieren.  Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Die Erstüberprüfung Ihrer Ansprüche erfolgt absolut kostenfrei.

Insbesondere hat der BGH auch festgestellt, das Unternehmen auch keinesfalls weniger schutzbedürftig sind als Verbraucher. Insbesondere lässt sich die Angemessenheit der streitgegenständlichen Klauseln auch nicht mit Besonderheiten des kaufmännischen Geschäftsverkehrs rechtfertigen. Soweit hierzu eine geringere Schutzbedürftigkeit und eine stärkere Verhandlungsmacht von Unternehmern im Vergleich zu Verbrauchern von den Banken angeführt wurde, wird nach Ansicht des BGH übersehen, dass der Schutzzweck des § 307 BGB, die Inanspruchnahme einseitiger Gestaltungsmacht zu begrenzen, auch zugunsten eines - informierten und erfahrenen - Unternehmers gelten muss.

Rückforderungspflicht für Geschäftsführer - Haftungsrisiko

Sollte auch Ihr Unternehmen im Rahmen eines gewerblichen Darlehens/Kredites Bearbeitungsgebühren bezahlt haben, auf die die Bank aufgrund der aktuellen Rechtsprechung des BGH keinen Anspruch hat, besteht unter Umständen sogar eine Rückforderungspflicht des Geschäftsführers/Vorstandes. Daraus kann ein erhebliches Haftungsrisiko erwachsen. Gerade für angestellte Geschäftsführer/Vorstände bedeutet das Urteil des BGH zu Bearbeitungsgebühren bei gewerblichen Krediten ein Haftungsrisiko. Sie sind nämlich dazu verpflichtet, die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes walten zu lassen. Das bedeutet auch, dass sie bestehende Forderungen gegenüber Dritten wenn möglich durchsetzen müssen. Anderenfalls könnten Schadensersatzansprüche der Eigentümer (Aktionäre) gegen die Verantwortlichen durchgesetzt werden, da die Interessen der Firma/Stiftung etc. verletzt wurden.

Die beiden Urteile betreffen zehntausende gewerbliche Bankkunden, die teils bis in die jüngste Zeit hinein beim Abschluss eines gewerblichen Darlehens- Kreditvertrages Bearbeitungsgebühren zwischen einem und vier Prozent bezahlen mussten.

Kostenfreie Erstprüfung

Die beiden Urteile betreffen zehntausende Bankkunden, die teils bis in die jüngste Zeit hinein beim Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags Bearbeitungsgebühren zwischen einem und vier Prozent bezahlen mussten. Rückforderungen können nach Angaben des Bankenrechtlers Wolfgang Benedikt-Jansen auch bei Kreditverträgen für den Kauf eines Autos gestellt werden. Über Verträge zu Baudarlehen oder Unternehmerdarlehen sei nicht entscheiden worden.
Die beiden Urteile betreffen zehntausende Bankkunden, die teils bis in die jüngste Zeit hinein beim Abschluss eines Verbraucherkreditvertrags Bearbeitungsgebühren zwischen einem und vier Prozent bezahlen mussten. Rückforderungen können nach Angaben des Bankenrechtlers Wolfgang Benedikt-Jansen auch bei Kreditverträgen für den Kauf eines Autos gestellt werden. Über Verträge zu Baudarlehen oder Unternehmerdarlehen sei nicht entscheiden worden.

Wenn Sie vermuten, dass Ihr Unternehmen unzulässige Bearbeitunsgebühren an Banken entrichtet hat,  sind wir als  auf Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte gerne bereit die Ihnen zustehenden Rechte umfassend und kompetent zu prüfen und die überzahlten Gebühren zurück zu fordern. Sie können uns gerne Ihre unverbindliche, kostenlose Anfrage zusenden,  uns per Telefon unter 040-60940847 oder Email info@rae-bogdanow.de kontaktieren.  Wir werden uns nach Erhalt umgehend mit Ihnen in Verbindung setzten. Die Erstüberprüfung Ihrer Ansprüche erfolgt absolut kostenfrei.

Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)
Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)

 

Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)
Banken dürfen für Verbraucherkredite grundsätzlich keine Bearbeitungsgebühren erheben. Betroffene haben deshalb Anspruch auf Rückzahlung der Gebühren für alle ab Januar 2011 geschlossenen Verträge, wie sich aus zwei vom Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag verkündeten Urteilen ergibt. Demnach sind solche Entgelte unzulässig, weil Banken Kreditanträge aus eigenem Geschäftsinteresse ohnehin bearbeiten und laut Gesetz nur Zinsen erheben dürfen, wie es zur Begründung hieß. Banken müssen nun Rückzahlungsforderungen in Millionenhöhe befürchten. (Az. XI ZR 405/12 und XI ZR 170/13)

Ihr Ansprechpartner

Christian Bogdanow, LL.M.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Medizinrecht

Christian Bogdanow

 

Folgende Gebühren sind als "verschleierte Berabeitungsgebühren" unzulässig:

Kreditgebühren einmalige Servicegebühr, Vertragsprüfungsgebühr, Individualbeitrag (Targobank), Auszahlungsabschläge (KfW), Wertermittlungskosten, Schätzkosten, Kosten bei Herauslage, Verwaltungsgebühr, Kreditkosten, Gebühr für Geschäftsbesorgungsvertrag, Kontoführungsgebühren, Kontoauszugsgebühren

 

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